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8.6 Verfahrensarten
Die Verfahrensarten sind maßgeblich in der AsylVerfVO geregelt, die österreichische Umsetzung beschränkt sich auf ergänzende Bestimmungen im AsylG. Die Zuordnung zu einer Verfahrensart hat weitreichende Bedeutung, insbesondere für die Entscheidungsfristen, die Rechtsmittelfristen, die Fiktion der Einreise und das Recht auf Verbleib während des Rechtsmittelverfahrens.