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Dokument-ID: 1284724
8.4.1 Verfahrensvertretung im Verfahren für internationalen Schutz
Das Verfahren für internationalen Schutz ist ein Verwaltungsverfahren mit einigen vom Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) abweichenden Sonderbestimmungen, die zum größten Teil im BFA-VG geregelt sind. Die volle Geschäfts- und Handlungsfähigkeit im Verwaltungsverfahren tritt erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein, davor bedarf es zur Wirksamkeit von Verfahrenshandlungen der Mitwirkung einer gesetzlichen Vertretung.