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Dokument-ID: 998670
5.4 Verleihungszeremonie
Das Gesetz schreibt nunmehr ausdrücklich vor, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft in einem diesem Anlass angemessenen, feierlichen Rahmen zu erfolgen hat, dem durch das gemeinsame Absingen der Bundeshymne und das sichtbare Vorhandensein der Fahnen der Republik Österreich, des jeweiligen Bundeslandes und der Europäischen Union Ausdruck verliehen wird. Ein eigenberechtigter Fremder hat vor der Verleihung der Staatsbürgerschaft bzw deren Erstreckung folgendes Gelöbnis abzugeben: