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Julia Ecker - Heinz Verdino | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1 Vorbemerkungen

Dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) sind durch die Bundesverfassung eine Vielzahl unterschiedlicher Zuständigkeiten übertragen • [Fußnote: Vgl zu den weiteren Zuständigkeiten des VfGH wie insbesondere jener zur Prüfung von Verordnungen und Gesetzen auf ihre Rechtmäßigkeit nach Art 139 und 140 B-VG im Detail Machacek (Hrsg), Verfahren vor dem VfGH und VwGH 6. Aufl (2008) 20 ff sowie Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht 10. Aufl (2014) 464 ff., die jedoch im Hinblick auf das Asyl- und Fremdenrecht nicht alle von Relevanz sind. Der vorliegende Beitrag behandelt lediglich die „Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit“ des VfGH, also seine Zuständigkeit zur Entscheidung über Beschwerden gegen Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte nach Art 144 B-VG, in denen der Beschwerdeführer behauptet, in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht oder wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt zu sein. Es handelt sich dabei aus quantitativer Sicht um die bedeutsamste Zuständigkeit des VfGH. Dies gilt speziell für den Bereich des Asyl- und Fremdenrechts. • [Fußnote: So wurde zB von den im Jahr 2013 insgesamt 4.158 neu an den VfGH herangetragenen Fällen die überwiegende Mehrheit von 3.955 Beschwerden (einschließlich Verfahrenshilfeanträge) im Rahmen der Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit erhoben; davon konkret 1.480 solche nach Art 144 B-VG und 2.475 solche nach dem mit Ende 2013 außer Kraft getretenen Art 144a B-VG (Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes); siehe dazu den Tätigkeitsbericht des VfGH 2013: https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/vfgh/taetigkeit.html (19.05.2016) 64. Im Jahr 2014 waren von insgesamt 2.995 neu anhängig gewordenen Fällen 2.577 Beschwerden nach Art 144 B-VG; 2015 wurden von 3.551 neuen Fällen 2.642 Beschwerden nach Art 144 B-VG eingebracht; vgl die Tätigkeitsberichte des VfGH 2014 und 2015: https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/vfgh/taetigkeit.html (19.5.2016) 66 und 72. Siehe hierzu auch die Tätigkeitsberichte des VfGH der Jahre 2016, 2017 und 2018: https://www.vfgh.gv.at/downloads/taetigkeitsberichte/VfGH_Taetigkeitsbericht_2016.pdf (26.12.2019) 30, https://www.vfgh.gv.at/downloads/taetigkeitsberichte/VfGH_Taetigkeitsbericht_2017.pdf (26.12.2019) 26 und https://www.vfgh.gv.at/downloads/taetigkeitsberichte/VfGH_Taetigkeitsbericht_2018.pdf (26.12.2019) 20.

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