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Neu Dokument-ID: 1015435

Sabrina Wittmann-Puri - Sara Mansour Fallah | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.1 Vorbemerkungen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist eine Institution des Europarats und ist nicht zu verwechseln mit dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxembourg. Der EGMR entscheidet über Individual- sowie Staatenbeschwerden, die eine behauptete Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) betreffen.

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