© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 869036
12.12 Weitere Pflichten des Arbeitgebers
Pflichten des Arbeitgebers
Meldepflicht
Ein Arbeitgeber hat dem AMS innerhalb von drei Tagen Beginn und Ende der Beschäftigung von Ausländern, die dem AuslBG unterliegen und (unabhängig vom Vorliegen einer Berechtigung nach dem AuslBG) über keinen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ verfügen, zu melden.