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Neu Dokument-ID: 1015444

Sabrina Wittmann-Puri - Sara Mansour Fallah | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.2.4 Zulässigkeitskriterien

2024 wurden 25.990 Beschwerden vom EGMR für unzulässig erklärt. Im Durchschnitt werden etwas mehr als 90 % aller gegen Österreich eingehenden Beschwerden als unzulässig zurückgewiesen. In mehr als der Hälfte der unzulässigen Fälle war die Beschwerde offensichtlich unbegründet (manifestly ill-founded). In immerhin fast 20 % der Fälle war der nationale Rechtsweg nicht ausgeschöpft; in jeweils etwa 10 % der Fälle wurde der EGMR als „vierte Instanz“ angerufen (näher dazu unten) oder war die viermonatige (vor 01.02.2022: sechsmonatige) Beschwerdefrist bereits abgelaufen. In weiteren 9 % der Fälle waren die Beschwerdegründe nicht von der Konvention oder ihren Zusatzprotokollen gedeckt.

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