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Neu Dokument-ID: 838111

Ronald Frühwirth | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.1 Zum Inhalt der Bestimmungen

Im 5. Abschnitt des 4. Hauptstückes des Asylgesetzes (AsylG) finden sich nunmehr Sonderbestimmungen zum Verfahrensrecht in Asylverfahren, die im Wege der Erlassung einer so genannten „Notverordnung“ zur Anwendung gelangen können.

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