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Kommentar

§ 104 AußStrG

Allgemeines

§ 104 AußStrG idF AußStrG 2003 ist grundsätzlich mit 01.01.2005 in Kraft getreten (§ 199 Abs 1 AußStrG).

§ 104 Abs 1 und 2 AußStrG entsprechen dem § 182a AußStrG idF KindRÄG 2001 (ErläutRV 224 BlgNR XXII. GP 74).

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