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Kommentar

§ 107a AußStrG

Allgemeines

Die Bestimmung des § 107a AußStG wurde mit dem KindNamRÄG 2013 (BGBl I Nr 15/2013) ins AußStrG eingefügt und ist mit 01.11.2013 in Kraft getreten (§ 297i Abs 3 AußStrG).

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