© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 624623

Kommentar

§ 131d AußStrG

§ 131d entspricht dem § 99 AußStrG.

131b AußStrG regelt die Voraussetzungen der Anerkennung sowie Anerkennungsverweigerungsgründe, § 131c AußStrG die entsprechenden Verfahrensbestimmungen (vgl die Kommentierungen zu §§ 131b und § 131c AußStrG in diesem Handbuch). Diese Regelungen sind auch bei Anträgen auf die Nichtanerkennung ausländischer Erwachsenenschutzmaßnahmen anzuwenden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Außerstreitgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop