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Kommentar

§ 131f AußStrG

§ 131f enthält Verfahrensbestimmungen zur Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen zum Schutz einer erwachsenen Person (§ 131a Z 1 AußStrG) und ausländischer Maßnahmen zum Schutz Erwachsener (§ 131a Z 2 AußStrG).

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