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Neu Dokument-ID: 003510

Kommentar

§ 147 AußStrG

Sicherung der Verlassenschaft – Zielsetzung und Sicherungsvoraussetzungen

Diese Bestimmung beschäftigt sich mit den Sicherungsmaßnahmen, die der Gerichtskommissär bereits anlässlich der Todesfallaufnahme vornehmen kann (RV).

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