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Neu Dokument-ID: 003463

Kommentar

§ 164 AußStrG

Historie und Telos des § 164 AußStrG

In dieser Bestimmung sind die Grenzen der Klärung des Erbrechts innerhalb des Abhandlungsverfahrens deutlich gemacht. Hier geht es einerseits darum, wie lange eine Erbantrittserklärung abgegeben werden kann, andererseits darum, wie derjenige „wahre Erbe“, der alle diese Fristen versäumt hat, seine Ansprüche noch geltend machen kann.

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