© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 771139

Kommentar

§ 181b AußStrG

Grundlagen und Funktion

Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) soll das grenzüberschreitende Verlassenschaftsverfahren zusätzlich vereinfachen. Es stellt einen wesentlichen Baustein der EuErbVO dar und ist darüber hinaus wohl die größte Neuerung und wirklich praxisrelevante Erleichterung bei der Erledigung grenzüberschreitender Verlassenschaften. Das ENZ dient in den der EuErbVO unterliegenden Mitgliedstaaten zum Nachweis von Berechtigungen am oder gegenüber dem Nachlass. Den Berechtigten soll damit die Durchsetzung ihrer Rechte in anderen Mitgliedstaaten erleichtert werden. Für Drittstaaten entfaltet es naturgemäß keine Wirkung (Verweijen, Handbuch Verlassenschaftsverfahren², 2018, S 109). So zählen ENZ gem § 33 GBG nunmehr auch zu den öffentlichen Urkunden, aufgrund derer eine Eintragung im Grundbuch erfolgen kann. Die Beibringung von weiteren Urkunden oder Unterlagen darf nicht verlangt werden. Das ENZ darf vom Grundbuchsgericht selbstverständlich auch nicht inhaltlich geprüft werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Außerstreitgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop