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§ 181b AußStrG
Grundlagen und Funktion
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) soll das grenzüberschreitende Verlassenschaftsverfahren zusätzlich vereinfachen. Es stellt einen wesentlichen Baustein der EuErbVO dar und ist darüber hinaus wohl die größte Neuerung und wirklich praxisrelevante Erleichterung bei der Erledigung grenzüberschreitender Verlassenschaften. Das ENZ dient in den der EuErbVO unterliegenden Mitgliedstaaten zum Nachweis von Berechtigungen am oder gegenüber dem Nachlass. Den Berechtigten soll damit die Durchsetzung ihrer Rechte in anderen Mitgliedstaaten erleichtert werden. Für Drittstaaten entfaltet es naturgemäß keine Wirkung (Verweijen, Handbuch Verlassenschaftsverfahren², 2018, S 109). So zählen ENZ gem § 33 GBG nunmehr auch zu den öffentlichen Urkunden, aufgrund derer eine Eintragung im Grundbuch erfolgen kann. Die Beibringung von weiteren Urkunden oder Unterlagen darf nicht verlangt werden. Das ENZ darf vom Grundbuchsgericht selbstverständlich auch nicht inhaltlich geprüft werden.