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Neu Dokument-ID: 003565

Kommentar

§ 182 AußStrG

Bücherliche Eintragungen

Aufgrund eines Verlassenschaftsverfahrens werden Rechte teils durch den Einantwortungsbeschluss ohne zusätzliche konstitutive Eintragung erworben, andererseits aber bloß obligatorische Rechte begründet. Somit sind bücherliche Eintragungen von verschiedener Rechtswirkung die Folge (RV).

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