© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 424937

Kommentar

§ 207e AußStrG

§ 207e AußStrG enthält Übergangsregelungen zum Familienrechtsänderungsgesetz 2009, das ua die Neueinfügung von Abschnitt 2a (§§ 91a bis 91d, Anerkennung ausländischer Entscheidungen über die Annahme an Kindes statt) im AußStrG vorsieht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Außerstreitgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop