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Neu Dokument-ID: 945116

Kommentar

§ 207n AußStrG

Das Kinder-Rückführungsgesetz (mit den darin vorgesehenen Begleitregelungen zum HKÜ in §§ 111a bis 111e AußStrG) ist mit 1. September 2017 in Kraft getreten, und ab diesem Tag auch auf bereits anhängige Verfahren anzuwenden.

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