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Neu Dokument-ID: 630723

Vorschrift

Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 (PStG-DV 2013)

Inhaltsverzeichnis

§ 27. Dokumentation

idF BGBl. II Nr. 104/2018 | Datum des Inkrafttretens 25.05.2018

Soweit sich aus der Datenverarbeitung selbst oder einem allenfalls beim Datenverkehr mit dem ZPR bekannt zu gebenden Bezug nicht die Nachvollziehbarkeit der Verarbeitungsvorgänge ergibt, sind Aufzeichnungen zu führen, die die Zulässigkeit der tatsächlich im Bereich des ZPR durchgeführten Verarbeitungsvorgänge im notwendigen Ausmaß überprüfbar machen.

(BGBl. II Nr. 104/2018)