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Neu Dokument-ID: 318918

Kommentar

§ 30 AußStrG

Voraussetzungen des Vergleichsabschlusses

Soweit die Parteien berechtigt sind, über Rechte zu verfügen, die Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein können, können sie darüber einen gerichtlichen Vergleich schließen.

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