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Dokument-ID: 526319
Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013)
§ 56. Partnerschaftsurkunde
Die Partnerschaftsurkunde hat zu enthalten:
- die Namen der Partner, ihr Geschlecht, den Tag und Ort ihrer Geburt;
- den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft;
- die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft;
- das Datum der Ausstellung;
- die Namen des Beamten.