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Neu Dokument-ID: 318980

Kommentar

§ 72 AußStrG

Telos der Regelung

Nachdem die Rechtsprechung die analoge Anwendung der Bestimmungen über die Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage im Verfahren Außerstreitsachen mit von der Lehre einhellig bekämpften Argumenten ablehnte, wurde der Rechtsbehelf des Abänderungsantrags eingeführt, der funktionell weitestgehend der Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage des streitigen Verfahrens nachgebildet ist, sich in der Verfahrensgestaltung aber unterscheidet.

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