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Dokument-ID: 318984
§ 75 AußStrG
Mindesterfordernisse
Der Abänderungsantrag hat neben den allgemeinen Erfordernissen eines Anbringens zu enthalten:
- die Bezeichnung des Beschlusses, dessen Abänderung begehrt wird;
- die Gründe, weshalb die Abänderung beantragt wird;
- Angaben über die Umstände, aus welchen sich die Einhaltung der Frist nach § 74 AußStrG ergibt.