© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 726020

Kommentar

§ 80a AußStrG

Möglichkeit zum Parteienantrag auf Normenkontrolle („Gesetzesbeschwerde“) ab 01.01.2015

Mit der Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle BGBl I Nr 114/2013 wurde die Möglichkeit, die Prüfung von Verordnungen, der Kundmachungen über die Wiederverlautbarung eines Gesetzes (Staatsvertrages), der Gesetze und der Staatsverträge beim Verfassungsgerichtshof zu beantragen, erweitert. Nach Verabschiedung der entsprechenden Ausführungsgesetze durch BGBl I Nr 92/2014 sind nunmehr ab 01.01.2015 auch Verfahrensparteien in Zivil- und Strafverfahren ab 01.01.2015 befugt, direkt einen Parteienantrag auf Normenkontrolle beim Verfassungsgerichtshof einzubringen, wenn sie zur Auffassung gelangen, dass ein erstinstanzliches Gerichtsurteil auf Basis eines verfassungswidrigen Gesetzes (§ 62a VfGG) bzw einer gesetzeswidrigen Verordnung (§ 57a VfGG) gefällt wurde.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Außerstreitgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop