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12.1 Allgemeines, Güterstände
Eine der bedeutendsten Verfahrensarten, die im außerstreitigen Verfahren nach dem AußStrG abzuhandeln sind und die auch eine entsprechend große praktische Bedeutung haben, sind Verfahren zur nachehelichen Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens gem §§ 81 ff EheG. Das AußStrG sieht dementsprechend auch besondere Verfahrensbestimmungen ua für derartige Aufteilungsverfahren vor (§§ 93 ff AußStrG; vgl dazu noch im Folgenden). Der vorliegende Beitrag soll daher einen Überblick über das österreichische Aufteilungsrecht bieten und den Blick des noch nicht mit diesen Verfahren vertrauten Rechtsanwender für die involvierten Themenkreise schärfen.