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Dokument-ID: 1079070
10.3.5 Anerkennung ausländischer Adoptionen außerhalb des Anwendungsbereiches des HAÜ
Die Anerkennung ausländischer Entscheidungen über die Annahme an Kindes statt ist – außerhalb des Anwendungsbereiches des HAÜ und sonstiger völkerrechtlicher Normen – in §§ 91a ff AußStrG geregelt (siehe dazu die Kommentierungen zu diesen Bestimmungen).