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Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.1.1 Allgemeine Systematik und Umfang der Anerkennung

Gerade vor dem Hintergrund, dass Ehen immer mehr Berührungspunkte zu anderen Staaten haben können, etwa durch eine andere Staatsangehörigkeit eines Ehepartners oder auch durch einen Lebensmittelpunkt in einem anderen Land, kommt es häufig vor, dass eine Ehe bereits im Ausland geschieden wurde und sich sodann Fragen nach der Anerkennung (oder umgekehrt einer möglichen Nichtanerkennung) eines solchen Urteiles in Österreich bzw der allfälligen noch anstehenden Regelung von Scheidungsfolgen stellen.

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