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Neu Dokument-ID: 1062578

Barbara Briefer | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.2.5 Anerkennung und Vollstreckung nach dem ESÜ

Das Europäische (Luxemburger) Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses (ESÜ) ist für Österreich am 01.08.1985 in Kraft getreten, hat jedoch gleichfalls nur noch einen sehr eingeschränkten Anwendungsbereich, nachdem es von der Brüssel IIb-VO bzw der Brüssel IIa-VO grundsätzlich verdrängt wird (Art 95 lit d Brüssel IIb-VO; Art 60 lit d Brüssel IIa-VO). Die Bestimmungen des MSA werden durch das ESÜ an sich ergänzt (Fuchs in Gitschthaler/Höllwerth, AußStrG §§ 112–116 Rz 86), zwischen ESÜ und KSÜ besteht eine Parallelität (vgl Frohner in Schneider/Verweijen, AußStrG §§ 112–116 Rz 131).

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