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Dokument-ID: 1062576
10.2.3 Anerkennung und Vollstreckung nach dem KSÜ
Das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) ist für Österreich am 01.04.2011 in Kraft getreten und ist auf Maßnahmen anzuwenden, die in einem Staat getroffen werden, nachdem das Übereinkommen für diesen Staat in Kraft getreten ist (Art 53 Abs 2 KSÜ).