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Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Anmeldungen und Anträge im Firmenbuchverfahren

Eintragungsverfahren – Allgemein

Im Firmenbuchverfahren sind – grundsätzlich – die Verfahrensbestimmungen des Allgemeinen Teiles des Außerstreitgesetzes anzuwenden; § 15 Abs 1 FBG verweist auch ausdrücklich auf das AußStrG.

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