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Dokument-ID: 1119268
3.1 Rechtliche Voraussetzungen der Adoption
Mit einer Adoption (bzw Annahme an Kindesstatt) wird grundsätzlich zwischen Personen (Adoptivvater bzw Adoptivmutter einerseits sowie Adoptiv- bzw auch Wahlkind genannt andererseits) durch einen Vertrag ein Rechtsverhältnis geschaffen, das einer leiblichen Abstammung entspricht.