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FORUM Media (red) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.6.1 Anzeige der Geburt

Anzeigezeitpunkt, Übermittlungsweg

Die Anzeige der Geburt hat spätestens eine Woche nach der Geburt im Datenfernverkehr durch Übermittlung an ein vom Auftragsverarbeiter des ZPR bezeichnetes Service (Arbeitsspeicher) zu erfolgen. Liegen die technischen Voraussetzungen dafür nicht vor, ist die Anzeige an die Personenstandsbehörde am Ort der Geburt zu richten.

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