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Dokument-ID: 1138423
12.2 Aufteilung
Wird eine Ehe nun geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt, so sind das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse unter die Ehegatten aufzuteilen (§ 81 Abs 1 S 1 EheG).