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Dokument-ID: 1161618
16.3.2 Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
Entsprechend §§ 9ff KBGG kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld bestehen. Beachte: Diese Beihilfen können nicht in Zusammenhang mit dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld beantragt werden.