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12 EU-Güterrechtsverordnungen
Der Rat der Europäischen Union hat im Juni 2016 in verstärkter Zusammenarbeit (iSd Art 326ff AEUV) von 18 teilnehmenden Mitgliedstaaten die beiden Rom IV-Güterrechtsverordnungen verabschiedet. Sie werden VO Rom IV-a (oder EheGüVO; VO 2016/1103 des Rates vom 24.6.2016) und VO Rom IV-b (oder PartnerGÜVO; VO 2016/1104 des Rates vom 24.6.2016) genannt und regeln grenzüberschreitende gesetzliche oder vertragliche Güterstände für Eheleute und eingetragene Partner (im Folgenden kurz Rom IV-a und Rom IV-b). Sie sind jeweils in 6 Kapitel untergliedert, enthalten Kollisionsrecht (das bislang nur im nationalen Recht zu finden war) und beinhalten erstmals internationale Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln für güterrechtliche Entscheidungen. Die beiden Rom IV-VO gleichen einander inhaltlich über weite Teile. Auf die wenigen Unterschiede wird im nachfolgenden Text Bezug genommen. Verstärktes Augenmerk gilt in dieser Abhandlung den Möglichkeiten zur Rechtswahl und zu Gerichtsstandsvereinbarungen und typischen Anwendungsproblemen, die in der Literatur seit Inkrafttreten der Verordnungen diskutiert werden.