© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 757623

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.1 Ehe – Allgemeines

Begriff

Die Ehe ist ein familienrechtliches Vertragsverhältnis, das durch den Ehevertrag (also durch die Eheschließung) begründet wird (Stabentheiner/L Kolbitsch in Rummel/Lukas, ABGB4 § 44 Rz 6 [Stand 01.07.2021, rdb.at]). Auf den Ehevertrag ist allgemeines Vertragsrecht nicht anzuwenden (siehe ABGB-ON1.09, Kletečka/Schauer: § 44 ABGB [Smutny], Rz 7 mwN). Es gelten die Sondervorschriften des ABGB, des EheG und des PStG, die für Parteiendisposition in wesentlichen Bereichen nicht offenstehen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Außerstreitgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop