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Andrea Futterknecht - Stanislava Doganova - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3 Einleitung des außerstreitigen Verfahrens

Antrag

Grundsätzlich wird ein außerstreitiges Verfahren nur auf Antrag eingeleitet.

Zustellung

Verfahrenseinleitende Anträge sind, sofern sie nicht sogleich ab- oder zurückzuweisen sind, spätestens gleichzeitig mit der Einleitung von Erhebungen allen Personen, deren Parteistellung sich aus dem Akt ergibt (aktenkundige Parteien), wie eine Klage zuzustellen.

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