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Barbara Briefer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.2 Europäische Unterhaltverordnung (EuUVO)

Auch wenn die Bestimmungen der EuUVO die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln aus anderen EU-Mitgliedstaaten an sich vereinfachen, kann es manchmal leider doch etwas komplizierter sein die genauen Bestimmungen, an die je nach Herkunft und Alter des infrage kommenden Titels angeknüpft werden soll, auszumachen.

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