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Michal Slany | Praxiswissen | Fachbeitrag

9 Europäische Zustellverordnung

Die Zustellung von Schriftstücken in einem Prozess sichert dem Empfänger Kenntnisnahme über den Inhalt und wahrt dadurch sein rechtliches Gehör. Andererseits verschafft die Zustellung dem Absender einen urkundlichen Nachweis über die erfolgte Mitteilung.

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