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Dokument-ID: 1079063
5 Haager/Straßburger Adoptionsübereinkommen
Bei einer internationalen (mit einem grenzüberschreitenden Aufenthaltswechsel des Wahlkindes verbundenen) Adoption von Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist zwingend auf das Haager Übereinkommen vom 29.05.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ) Bedacht zu nehmen.