© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1013508

Dorian Schmelz | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3.2 Haftung des Erwachsenenvertreters gegenüber dritten Personen

Schädigung durch die Tätigkeit als Erwachsenenvertreters

Fügt der Erwachsenenvertreter, der im Rahmen seines beschlussmäßig festgelegten Wirkungskreises für den Vertretenen tätig wird, Dritten einen Schaden zu, haftet er grundsätzlich dem Dritten gegenüber nicht unmittelbar und persönlich. Dies liegt darin begründet, dass Erwachsenenvertreter keine gesetzlichen Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten zu erfüllen haben, bezwecken doch die von einem Erwachsenenvertreter zu beachtenden Verhaltenspflichten nur den Schutz des Betroffenen vor Rechtsnachteilen als Subjekt der Erwachsenenvertretung. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0050025 (T2).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Außerstreitgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop