© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
6.9.4 Innehaltung
Auch im Zusammenhang mit einem Verfahren entsprechend § 19 UVG kann es zu einer Innehaltung kommen (§ 19 Abs 3 UVG).
Es ist in diesem Zusammenhang zulässig, die Innehaltung auch ohne Rekurs aufgrund eines beachtlichen Unterhaltsherabsetzungsantrages und auch bei amtswegigem Auftreten begründeter Bedenken gegen eine weitere Auszahlung des Unterhaltsvorschusses in bisheriger Höhe anzuordnen (RIS-Justiz RS0076752). Allerdings gilt in diesem Fall der im § 16 Abs 2 letzter Satz UVG vorgesehene Rechtsmittelausschluss gegen die Innehaltungsanordnung nur dann, wenn bereits über die Herabsetzung bzw Einstellung entschieden und gegen die Entscheidung Rekurs erhoben wurde (1 Ob 78/03g).