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Dokument-ID: 1131259
5.3 Laufender monatlicher Bedarf des Kindes
Generell kann gesagt werden, dass Ansprüche auf Leistung von Unterhalt dem Grunde und der Höhe nach einerseits vom Bedarf der unterhaltsberechtigten Person und andererseits von der Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Person abhängen (Schwimann/Kolmasch, Unterhaltrecht10, 2022, 6). Deckungsbedürftig ist also zunächst der angemessene Unterhaltsbedarf eines nicht selbsterhaltungsfähigen Kindes (Neuhauser in Deixler-Hübner, Handbuch Familienrecht², 2020, 405). Wonach bemisst sich also dieser Bedarf?