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Ulrike Christine Walter - FORUM Media (red) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Parteistellung (§ 37 Abs 3 Z 3 MRG)

Parteistellung der Hauptmieter

In einem Verfahren, das vom Vermieter gegen Hauptmieter des Hauses eingeleitet wird, kommt auch jenen anderen Hauptmietern des Hauses Parteistellung zu, deren Interessen durch eine stattgebende Entscheidung über den Antrag unmittelbar berührt werden könnten.

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