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Albert Scherzer - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1 Personenstandsfälle und Personenstandsdaten

§ 1 PStG 2013 definiert Personenstand als die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens. Die Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung ergibt sich insbesondere aus der Abstammung, der Eheschließung der Eltern, der Wahlkind(eltern)schaft, dem Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe und dem Bestehen oder Nichtbestehen einer eingetragenen Partnerschaft (§ 1 PStG-DV 2013).

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