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19.2 Prätestamentarische Mediation
Die erste Möglichkeit der Mediation, sich unterstützend am Testierprozess zu beteiligen, ist bereits im Vorfeld der Testamentserstellung. Kommen die hier betroffenen Personen (also der Testator, die Pflichtteilsberechtigten, allfällige Erben, die sonst nicht in den Genuss des Pflichtteilsrechts kommen würden, ebenso allfällige Vermächtnisnehmer und gegebenenfalls auch andere Personen, die von der Erbfolgeregelung betroffen sein könnten) einmal zusammen, so wäre es möglich, die Erwartungen des Testators mit den Bedürfnissen der Empfänger in Einklang zu bringen. Oftmals liegen die Erwartungen und Wünsche des Testators weit von den tatsächliche Bedürfnissen jener entfernt, die durch die spätere Einantwortung dann zu Eigentümern und/oder Rechtsnachfolgern werden.