© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1103815

Sebastian Öhner - Atis-Andreia Comănită | Praxiswissen | Fachbeitrag

18.1.1 Recht auf eine gewaltfreie Erziehung

Kurz angeschnitten, weil im Themenbereich „Kindeswohlgefährdung“ besonders wichtig, soll auch das in der österreichischen Rechtsordnung enthaltene Gewaltverbot gegen Kinder und Jugendliche erwähnt werden. Dieses Recht, das sich ebenso bereits aus verschiedenen Stellen der KRK herauslesen lässt (zu nennen sind hier beispielsweise Art 19, Art 32 Abs 1 oder Art 34 KRK), • [Fußnote: VN-Kinderrechtsausschuss, Allgemeine Bemerkung Nr 13 (2009), The right of the child to freedom of all forms of violence, VN-Dok. CRC/C/GC/14, S 23 f. wurde mit Art 5 B-VG KiRe ebenso in der österreichischen Verfassung verankert. Normiert wurde hier, dass jedes Kind das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung hat und körperliche Bestrafung, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch oder andere Misshandlungen verboten sind. Der Staat hat dabei die positive Verpflichtung, dieses Recht zu schützen und die entsprechenden einfachgesetzlichen Reglungen zu schaffen. • [Fußnote: Grabenwarter/Frank, B-VG Art 5 BVG Kinderrechte, Rz 1. Dieses Prinzip ist auch im Familienrecht verankert. In § 137 Abs 2 ABGB ist zu lesen: „Die Anwendung jeglicher Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig.“ Eine Verletzung dieses Gewaltverbots, unter das auch das Dulden von Gewalt durch Dritte fällt, stellt dabei nach der Judikatur einen typischen Fall dar, bei dem eine Beschränkung bzw Entziehung der Obsorge stattzufinden hat. • [Fußnote: Sax in Schutz mit System? Internationale kinderrechtliche Standards zum Schutz von Kindern vor Gewalt in der Familie und ihre Umsetzung in Österreich, 2020, S 240 f. Beispiele für Verletzungen des Gewaltverbots sind massive Einschüchterungen, wiederholte Drohungen, im Zimmer einsperren, ignorieren, Beschimpfungen, die „gesunde Watsche“ oder auch das Essen verweigern.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Außerstreitgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop