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Ludwig Bittner - Kurt Lehner - Christoph Pichler - Ursula Longitsch - Tanja Stangl-Fraberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5.1 Rekurs

Legitimation

Der Rekurs ist gem § 122 Abs 1 Satz 1 GBG das einzige Rechtsmittel im Grundbuchsverfahren. Dies gilt zufolge § 11 Abs 1 RpflG auch für Entscheidungen des Rechtspflegers. Für eine Vorstellung an den Richter iSd § 12 RpflG besteht im Grundbuchsverfahren daher von vornherein kein Raum (OGH 23.11.2015, 5 Ob 220/15m).

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