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Neu Dokument-ID: 632190

Ulrike Christine Walter - FORUM Media (red) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.16 Revisionsrekurs (§ 37 Abs 3 Z 16 MRG)

Zulässigkeit

Für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gelten die §§ 59 Abs 2, 62 bis 64 AußStrG mit der Maßgabe, dass die in Abs 1 genannten Entscheidungsgegenstände rein vermögensrechtlicher Natur sind.

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