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Dokument-ID: 1151436
6.14.7 Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie
Die Übertragung der Obsorge auf die Pflegeltern ist aufzuheben, wenn dies dem Wohl des Kindes entspricht (§ 185 Abs 3 ABGB). Gleichzeitig hat das Gericht unter Beachtung des Wohles des Kindes auszusprechen, auf wen die Obsorge übergehen soll.